Seit dem 1. Januar 2015 besteht die Fusion der Gemeinden St. Lambertus Erkelenz (Gemeinde Erkelenz Mitte-West) und St. Maria und Elisabeth Erkelenz (Gemeinde Erkelenz Süd und Ost) zur Gemeinde Christkönig Erkelenz. Die Pfarrarchive der einzelnen Gemeinden sind seitdem zusammengeführt, geordnet und gemäß dem Archivplan des Bistums Aachen inventarisiert worden.
Wir sind an Unterlagen aller Art interessiert, die aus den Pfarreien stammen oder sich auf sie beziehen, und wir bitten darum keine Unterlagen wegzuwerfen, sondern sie dem Archiv zur Sichtung und ev. Aufbewahrung zu überlassen.
Das Pfarrarchiv kann, unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften zu Sperrfristen und Datenschutz, zu wissenschaftlichen, heimatkundlichen und familiengeschichtlichen Zwecken genutzt werden. Archivalien können im Archiv eingesehen, aber nicht ausgeliehen werden. Wenn der Zustand der Dokumente es zuläßt, können Kopien angefertigt werden; auch das Abfotografieren mit Handy oder Digitalkamera (ohne Blitzlicht) ist möglich. Kosten, die dem Archiv entstehen, bitten wir zu ersetzen.
Das Archiv wird ehrenamtlich geführt, daher gibt es keine festgelegten Arbeitszeiten. Es ist zwar in der Regel von Montag bis Freitag von 10.30 bis 12.00 Uhr besetzt, eine Terminabsprache, per Telefon oder Email, ist aber zweckmäßig.
Ansprechpartner: Josef Hermsen und Helmut Karg.
Taufregister (seit 1604)
Eheregister (seit 1632)
Sterberegister (seit 1604)
Kommunion- und Firmregister (seit 1830)
In der detailierten Liste sind alle im Archiv Christkönig vorhandenen Kirchenbücher der ehemaligen Pfarreien St. Lambertus Erkelenz und Maria und Elisabeth aufgeführt.
Allgemeine Definition von Urkunden:
Beweiskräftige Bestätigung (eines Ausstellers für einen Empfänger) einer Rechtsverbindlichen Handlung.
Urkunden in unserem Archiv:
- Für Personen: Ernennungen, Anstellungen, Weihehandlungen.
- Zu Sachen: Testamente, Schenkungen, Stiftungen.
- Zu Rechtsverhältnissen: Der Pfarre, Pfarrbezirk, Status,
Fusionen usw.
Geschäftsakten: Korrespondenz mit Personen, Institutionen, Behörden, Bistum usw.
Hebebücher und Verzeichnisse
Sachakten: Kirchliche Gebäude und Einrichtungen
Personalunterlagen:
Protokolle: Kirchliche Gremien (z. B. Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat) und Vereine
Spätestens wenn in einer Pfarre Gedenkfeiern oder besondere Anlässe z. B. Jubiläen, auch von kirchlichen Vereinen anstehen, ist das Archiv eine wahre Fundgrube interessanter Dokumente aus der Vergangenheit.
Unter der Rubrik "Veröffentlichungen" will das Archiv Christkönig Erkelenz zu entsprechenden Anlässen Akten, Schriftstücke, Urkunden, Zeitungsausschnitte u.v.m. vorstellen, übersetzen und erklären.
Die Vermeldungen vom 3.Okt. 1943 sind eine Momentaufnahme
aus der Erkelenzer Pfarre St. Lambertus mitten im Krieg mit u. a. folgenden Themen:
- Weihe und Inthronisation von Bischof Johann van der Velden.
- Meldung der vermißten Soldaten an das Pfarrbüro.
- Besorgung von Taufscheinen für Brautleute , die eine Kriegstrauung beabsichtigen.
Die "Erkelenzer Chronik" von Dechant Otto Frings (Bild links)
kann im Archiv gegen eine kleine Spende erworben werden.
Zu diesem Thema werden eine Abschrift aus den Vermeldungen für die Woche vom
20.-27. Dez. 1953 und ein Zeitungsartikel aus der Erkelenzer Volkszeitung
am Tag vor Heiligbend 1953 vorgestellt.
Der Zeitungsartikel berichtet von einer einzigartigen Leistung beim Wiederaufbau
des Kirchenschiffes und spricht von einem historischen Datum in der Geschichte
der Stadt Erkelenz. Weiter heißt es: Oberpfarrer Wiggers setzte sich ein Denkmal.
Mit der neuen Kirche von St. Lambertus Erkelenz hat Oberpfarrer Wiggers sich für alle
Zeiten in der Kreisstadt ein Denkmal gesetzt.
Nicht nur die Pfarre, sondern ganz Erkelenz feierte am 8. August 1954 die Einweihung des Neubaus der Pfarrkirche St. Lambertus. An diesem Tage, der in der Chronik des Kirchenchores als "das größte pfarrgeschichtliche Ereignis des Jahres" bezeichnet wird, wurden Kirche und der Altar von Weihbischof Dr. Hünermann eingeweiht.
Unter diesem Titel wird ein Schreiben des preußischen Königs Wilhelm I. an den Minister der geistlichen Angelegenheiten in Berlin vom 3. September 1864 vorgestellt.
Dieses Schreiben ist eines von mehreren in einem Schriftwechsel mit staatlichen Stellen, der sich auf ein Vermächtnis bezieht, das der "Rentnerin" Maria Josepha Nix der Pfarrkirche zu Erkelenz in ihrem Testament vom 4. März 1864 zur "inneren Restauration" der Kirche vermacht hat.
Mit diesem Schreiben wird dem damaligen Erkelenzer Oberpfarrer Bell vom Bevollmächtigten der Königin mitgeteilt, dass den Eheleuten von Meyelschen ein Gebetbuch als Königliches Gnaden-Andenken zu deren Goldenen Hochzeit geschenkt wird.
Die Dokumentation beantwortet interessante Fragen:
1. Wer bekam so ein Geschenk und zu welchem Anlass?
2. Wer war die Stifterin?
3. Welchen Zweck hatte die "Königin-Elisabeth-Central-Stiftung"?
4. Wie wurde die Stiftung weitergeführt?
5. Was hat die Stifterin mit dem "Elisenbrunnen in Aachen" zu tun?
Die vorliegende Verfügung ist eigentlich eine Besoldungsverfügung vom
Finanzminister des Kaisers Napoleon, bestätigt durch den
Minister für religiöse Angelegenheiten und mit handschriftlicher Registrierungs-
bestätigung des Bischofs von Aachen versehen.
Anton Everts wurde am 25.4.1746 in Terheeg geboren, war Mitglied im Orden der
Jesuiten, mehr als 30 Jahre Professor an der Universität Köln, außerdem seit 7 Jahren
Kanoniker im Kollegiatkapitel an St. Andreas in Köln, bevor er Pfarrer in Erkelenz wurde.
Otto Frings, seit 30.August 1931 Oberpfarrer in Erkelenz, beauftragte den Erkelenzer Bildhauer Franz Xaver Haak, eine Krippe für die Pfarrkirche St. Lambertus zu schaffen. Diese Krippe entstand in drei Schritten:
Am 24.12.1934 wurden Maria, das Christkind und ein Hirtenjunge aufgestellt, am 24.12.1935 kamen der Hl. Josef und drei Hirten hinzu und am 05.01.1937 die Heiligen drei Könige. Anlässlich der Aufstellung des Hl. Josef und der drei Hirten verfasste Otto Frings einen Zeitungsartikel mit der Überschrift: Meine lieben Pfarrkinder!
Diese Frage mußte der Bischof von Roermond im Jahre 1737 beantworten, nachdem ein Priester aus Kückhoven ihn darum gebeten hatte.
Dass ein Bischof höchstpersönlich sich damit befasst, ob einer seiner Diözesanpriester eine Perücke tragen dürfe, mag heutzutage, zumal beim flüchtigen Lesen, wohl auf Unverständnis stoßen.
Die hier vorgestellte Urkunde bzw. das Antwortschreiben des Bischofs wird hier übersetzt, erläutert und erklärt, warum der Bischof in diesem Falle seine Erlaubnis zum Tragen der Perücke gegeben hat.
Die Ausweisung der Pfarrhelferin Theresia Kräutle aus der Pfarre St. Lambertus Erkelenz ja sogar aus dem Regierungsbezirk Aachen im Jahre 1941 ist das Thema dieser Veröffentlichung.
Oberpfarrer Otto Frings, der seiner Seelsorgehelferin ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt hatte, wurde von der Gestapo zur Entlassung von Schwester Kräutle gezwungen, weil diese in der Schule den Kindern ein weltliches Lied vorgesungen hat.
Dieser absurde Vorgang berechtigt zu der Annahme, dass nicht die kleine Kirchenangestellte bestraft werden sollte, sondern um Pfarrer Frings bzw. der katholischen Kirche eins auszuwischen.
Oberpfarrer Otto Frings (rechts im Bild) hinterließ eine ausführliche Chronik, in der er die Ereignisse in der Pfarre bzw. in der Stadt von 1939 - 1947 beschreibt.
Diese Chronik ist noch erhältlich im Pfarrarchiv Christkönig Erkelenz.
Der Brauch, das Brautkleid der Kirche zu stiften, kam im Mittelalter auf.
Die Stifter stammten anfangs aus dem Adel, später auch aus dem wohlhabenden
Bürgertum, denn ein Kleidungsstück für die Verwendung an einem einzigen Tag
des Lebens anfertigen zu lassen, konnten sich nur Begüterte leisten.
Die hier vorgestellte Originalurkunde aus dem Jahre 1721 stammt vom damaligen
Bürgermeister der Stadt Erkelenz Johann Petrus Boxmeer und ist eine Schenkung
des Brautkleides seiner geliebten Ehefrau Anna Maria Elisabeth Byll an den Pfarrer
Johannes Petrus Nyssen.
In dieser Veröffentlichung geht es um eine Urkunde (Authentika), die in einem
besonderen Bezug zu Erkelenz steht.
Aussteller dieser Urkunde ist Bischof Dominicus de Gentis, geboren am 10.März
1696 in Erkelenz und zur damaligen Zeit Bischof von Antwerpen.
Bischof Dominicus de Gentis schenkte dem Pfarrer von Erkelenz eine Reliquie
(Partikel vom Allerheiligsten Kreuz Jesu Christi) zur Verehrung durch die Gläubigen.
Das in der Urkunde vom 26. Sept.1749 beschriebene kostbare Kreuzreliquiar
(nebenstehendes Bild) in dem die Reliquie aufbewahrt wird, befindet sich bis heute im
Kirchenschatz von St. Lambertus Erkelenz.
Das Kreuzreliquiar war schon im Besitz der Pfarre als Dominicus de Gentis ihr die
Reliquie schenkte. Es war 1735 gestiftet worden, nachdem zwei Jahre zuvor bei
einem Einbruch in die Kirche fast der gesamte Kirchenschatz gestohlen worden war.
Maße: 68cm x 35cm
Diese provozierende Überschrift soll auf ein Schreiben des Bischofs von Roermond im
Jahre 1718 an den damaligen Dechanten und Erkelenzer Pfarrer Andreas Knippenberg
aufmerksam machen.
Der Bischof Angelus will erfahren haben, dass in der Schule den Schülern das neue
Testament in deutscher Sprache vorgelesen wird.
Gegen diesen "Missbrauch" soll der Pfarrer energisch vorgehen, jedoch in Einzelfällen
die Erlaubnis erteilen dürfen.
Josef Keller - Der letzte Kirchenschweizer in Erkelenz
Im Dom zu Köln trifft man sie noch täglich an: Die Domschweizer
in fußlangen,roten, mit schwarzem Samt besetzten Talaren halten sie sich
meistens im Eingangsbereich des Domes auf, beantworten Besucherfragen,
beobachten den Strom der Touristen, sorgen für Ruhe und Ordnung und
greifen gegebenenfalls freundlich, aber bestimmt ein.
In früheren Zeiten, d.h. vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil, gab es an
vielen größeren Kirchen mindestens einen Kirchenschweizer.
Welche Bedeutung dieses meist ehrenamtlich ausgeführte Amt hatte,
zeigt die Dokumentation zur Einstellung eines Kirchenschweizers
in Erkelenz im Jahre 1856 und würdigt den letzten sehr beliebten
Kirchenschweizer von Erkelenz, Josef Keller.
Die Taufe eines Juden in Erkelenz im Jahre 1722.
Die Eintragungen in alten Kirchen-Taufbüchern folgen stets dem gleichen Schema:
Taufname des Kindes, Name des Vaters, Geburtsname der Mutter,
Namen von Pate und Patin.
Handelt es sich um eine prominente Familie, ist der Vater z.B. Akademiker, Schöffe oder Bügermeister, wird die Stellung des Vaters angegeben. Selten, und daher auffallend sind Abweichungen von oder Zusätze zu diesem Schema.
Ein solcher Eintrag, für den es in den Erkelenzer Taufbüchern des 18. Jahrhunderts kein weiteres Beispiel gibt, ist sehr interessant, da mit der Taufe des Kindes der jüdischen Eltern Hirtz gleichzeitig eine Nachnamensänderung (Erckelentz ) und damit eine Einbürgerung erfolgte.
Die Überschrift dieser Veröffentlichung soll auf ein Thema hinweisen, das heute,
wie vor 130 Jahren schon, viel diskutiert wird. Es geht um die Sonntagsarbeit.
In einem Schreiben aus dem Jahre 1897 des Erzbischöflichen Generalvikariats Köln
an den damaligen Erkelenzer Pfarrer Joseph Noe werden diesem drei Fragen zur
Sonntagsarbeit in der Molkerei Erkelenz gestellt.
Bei den beiden nachfolgend dargestellten Ereignissen geht es um den Konflikt zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche zur Zeit des sog. "Kulturkampfes" (1871-1887).
Der preußische Ministerpräsident und Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck verfolgte das Ziel, mit einer Reihe von gesetzlichen Maßnahmen (z. B. Einführung der staatlichen Schulaufsicht und der Zivilehe, Streichung staatlicher Gelder für die Kirche, Verbot von kirchlichen Orden) die katholische Kirche dem landesherrlichen Kirchenregiment, d.h. der Kirchenleitung durch das Staatsoberhaupt, den Kaiser, der staatlichen Oberaufsicht zu unterstellen.
Die hier behandelten Episoden betreffen den damaligen Oberpfarrer Josef Bell (Bild).
Pfarrer in Erkelenz.von 1849 - 1895.
Veröffentlicht und erläutert werden zwei Briefe:
1. Brief von der königlichen Regierung Aachen als Staatliche Rüge für Pfr. Bell
2. Brief von Bürgermeister Reinkens, der den Empfang des Bischofs zur Visitation,
bzw. eine Prozession nicht erlaubt.
Die Einhaltung von Fastenzeiten und -regelungen ist von den Anfängen
bis heute ein Grundgebot der katholischen Kirche.
Im "Katechismus der katholischen Kirche" wird auf das fünfte Gebot:
"Du sollst die gebotenen Fasttage halten" hingewiesen.
Mit dem Beitrag "Rheinisches Schlemmerfasten" wird die Problematik
am Umgang mit den Geboten und der Ausnahmeregelungen
an Fast- und Abstinenztagen, aus Sicht der Gastronomen im 19. Jahrhundert, dargestellt.