GdG-Rat

Was macht der GdG-Rat?

"GdG" steht für Gemeinschaft der Gemeinden. Der GdG-Rat ist Planungs- und Entscheidungsorgan in allen grundlegenden Fragen der Pastoral, unbeschadet der Rechte des kanonisch ernannten Pfarrers. Er bündelt und fördert gemeinsam mit dem Pastoralteam die Verantwortung für das pastorale Handeln im pastoralen Raum. Der GdG-Rat trägt unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips Sorge für die Belange einzelnen Ortsgemeinden und setzt sich zusammen aus Mitgliedern aufgrund von Wahl, Amt, Funktion und Berufung.