Beichte - eine Erklärung von

Das Sakrament der Versöhnung, oder auch „Buße“ oder „Beichte“ genannt, durchwandert z. Zt. eine Durststrecke, möglicherweise begründet durch einen über Generationen hinweg praktizierten Fehlgebrauch seitens der Spender dieses Sakramentes.

Dennoch täte eine Neubesinnung auf dieses Sakrament gut, denn es weist auf eine Wirklichkeit hin, die der heutige Mensch nach Kräften verdrängt, die ihn aber dennoch in gewisser Weise immer wieder einholt, nämlich die Erfahrung von Versagen und Schuld, das Nichtnachkommen der auferlegten Verantwortung. Bei nicht wenigen Menschen führt die Konfrontation damit zu persönlichen Zusammenbrüchen.
Das Sakrament der Versöhnung überspielt diese Wirklichkeit nicht, sondern versteht sich als Angebot, diese anzunehmen, ohne daran zerbrechen zu müssen. Unbestreitbar ist ein erster Schritt dahin, diese Wirklichkeit offen anzusprechen. Hier setzt die Bedeutung des Sakramentes ein.
Der Mensch, der sich in seinem Widerspruch erfährt, wird eingeladen, diesen auszusprechen und sich einem Gegenüber, hier dem Priester der Kirche, anzuvertrauen, der durch seine Amtsverpflichtung garantiert, absolut verschwiegen zu sein (Beichtgeheimnis) und ohne Vorbehalt das Gesagte zur Kenntnis nimmt und  mit dem Beichtenden zusammen nach Möglichkeiten der Bewältigung sucht.
Die Erfahrung des Scheiterns und der Schuld ist eine Urerfahrung des Menschen, und das Angebot zur Hilfe findet sich in nahezu allen Religionen. Wo die Religiosität ausgeblendet ist, sind es die Psychologen, deren Hilfe gesucht wird.
Das Sakrament der Versöhnung ist keine Erfindung der Kirche. Die Einladung zur Versöhnungsbereitschaft und das Geschenk der Erfahrung von Versöhnung gehört zum Kernbereich der Verkündigung und des Wirkens Jesu, ja, ohne das Erfordernis zur Umkehr, zur Überprüfung der eigenen Lebensführung, ist das öffentliche Wirken Jesu nicht denkbar. Wenn Paulus sagt: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit (Gal 5, 1)“, dann zeigt sich das in der Bibel gerade in den Zusammenhängen, in denen er Menschen den Zuspruch der Vergebung gewährt hat (vgl. Lk 19; Joh 8, 1 – 11 und öfter).
Letztlich gründet das Sakrament in der Sendung der Jünger Jesu am Ostertag: Die erste Gabe des Auferstandenen an seine Jünger verbindet Jesus mit der Erteilung der Vollmacht, Sünden zu vergeben: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem sind sie verweigert (Joh 20, 22)“.
Das Ziel des Sakramentes der Versöhnung ist die Vermittlung von Freude und Frieden. Deshalb ist alles daran zu setzen, dieses Sakrament vom Odium der Angst zu befreien. Hier stehen die Spender in der Pflicht, nicht die Empfänger!
Nicht zufällig hat sich seit längerem die Möglichkeit eingebürgert, das Sakrament der Versöhnung im Rahmen eines offenen Gesprächs mit dem Priester zu empfangen. Der Beichtstuhl gewährt zwar eventuell gewünschte Anonymität, hindert aber unter Umständen die erforderliche Unmittelbarkeit des Austauschs. Dennoch bestehen in den Gemeinden in der Regel beide Möglichkeiten. Der/die Beichtende ist eingeladen, ohne formellen Vorgaben das ins Wort zu bringen, was ihn/sie bedrückt und den Priester um einen Rat bitten. Möglicherweise erfordert es einen gewissen Prozess, zu einem befriedigenden Ergebnis zu kommen. Das sollte aber niemanden hindern, den Anfang zu wagen.
Die Spendung des Sakramentes erfolgt im Zuspruch der liturgisch vorgesehenen Vergebungsformel seitens des Priesters. Sie betont dabei das Zusammenwirken des dreieinigen Gottes und stellt dabei den Dienstcharakter der Kirche heraus. Je nach Praxis des Spenders ist der Zuspruch mit einer Handauflegung als biblisches Symbol der Annahme verbunden. Je nach Einzelfall wird dem Empfänger des Sakramentes ein sog. „Bußwerk“ empfohlen, das in einem sinnvollen Bezug zu seiner Situation stehen und mit hoher Sensibilität angeraten sein sollte.
Jede Kirchengemeinde bietet in der Regel feste Beichtzeiten an, die in geeigneter Weise veröffentlicht sind; es besteht aber auch die Möglichkeit, jeden Priester nach eigener Wahl zu einem Gespräch zu bitten.