In der Kirche St. Servatius lösten sich im März 2017 Putzstücke aus der Decke des Kirchenschiffs oberhalb der Orgelempore. Ein zusätzlich aufgetretener klaffender Riss in der Putzverkleidung eines Deckenunterzuges ebenso wie Risse zwischen Turm und Kirchenschiffmauerwerk machten sofortige Sicherungsmaßnahmen erforderlich.
Diese Sicherungsmaßnahmen aus den Jahren 2017 und 2018 mündeten in einen ersten Bauabschnitt, in dem überwiegend in den Jahren 2019 und 2020 folgende Arbeiten ausgeführt wurden:
1. Sanierungsarbeiten an der Holztragwerkskonstruktion im Dachraum der Kirche,
2. Sanierungsarbeiten an den Mauerwerksauflagerflächen im Dachraum der Kirche,
3. Sanierungsarbeiten zur Stabilisierung des Turmmauerwerkes.
Die Kosten der Sicherungsmaßnahmen und des ersten Bauabschnittes beliefen sich auf rund 311.000 Euro.
Nachdem die Stabilisierung der Holztragwerkskonstruktion im Dachraum erfolgt ist, sind nun eine Sanierung der Deckenkonstruktion des Kircheninnenraumes, die Ertüchtigung der Elektroinstallation aus der Nachkriegszeit sowie ein abschließender neuer Anstrich erforderlich.
Die Kosten dafür wurden durch das für unsere Gemeinde tätige Architektenbüro Lennartz & Lennartz, Erkelenz, mit rund 1.200.000 Euro ermittelt.
Da es sich bei der Kückhovener Kirche um ein unter Denkmalschutz gestelltes Gebäude handelt, war zunächst für die vorstehend beschriebenen noch ausstehenden Arbeiten eine denkmalrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde einzuholen. Diese Erlaubnis liegt seit September 2022 vor.
In den Verhandlungen mit dem Bischöflichen Generalvikariat hinsichtlich der Finanzierung der Kosten von rund 1.200.000 Euro wurde dem Kirchenvorstand aufgegeben, zunächst die Möglichkeiten einer Bezuschussung sowohl im Rahmen des Denkmalsonderprogramms der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als auch parallel dazu aus Mitteln der Denkmalpflege des Landes Nordrhein-Westfalen abschließend zu klären.
Bei für unsere Kirchengemeinde optimaler Förderung aus öffentlichen Denkmalpflegemitteln handelt es sich um einen Zuschuss in Höhe von rund 300.000 Euro.
Eine Antragstellung zu den beiden Denkmalförderprogrammen wird nach Auskunft der Bezirksregierung Köln als antragsannehmende Behörde voraussichtlich im kommenden Frühjahr 2023 möglich sein; mit einer Entscheidung zu diesen Anträgen ist dann voraussichtlich im Spätherbst 2023 zu rechnen.
Da ein vorzeitiger Baubeginn den Verlust sämtlicher Fördermöglichkeiten nach sich zieht, bleibt dem Kirchenvorstand keine andere Möglichkeit, als die Entscheidung über die Förderung aus Mitteln der Denkmalpflege ebenso wie nachfolgend auch die Entscheidung der Bischöflichen Behörde über eine Beteiligung an den Baukosten aus Kirchensteuermitteln zunächst abzuwarten.
Mit einer Fortsetzung der Bauarbeiten in der Kirche Kückhoven ist damit erst im Jahr 2024 zu rechnen. Zur Sicherung der Gottesdienstbesucher (z.B. gegen herabfallende Deckenputzstücke) ist auch weiterhin die vorhandene Einrüstung erforderlich.
Erkelenz, 08.11.2022 für den Kirchenvorstand:
Hans-Josef Severins, Finanzverantwortlicher