Firmung

Datum:
So. 16. Dez. 2018
Von:
Boris Kassebeer

Unter den sieben Sakramenten der Kirche ist die Eigenständigkeit der Firmung wohl am schwierigsten zu begründen, nicht zuletzt, weil sie quasi Bestandteil der Taufe ist, eben der Salbung mit Chrisam, die sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung verselbständigt hat.
In der Firmung wird der Empfänger des Sakramentes mit der Gabe des Heiligen Geistes besiegelt. Der Glaube, auf den die Taufe gespendet und der durch die Taufe aktiviert wurde, wird durch die Zeichen der Handauflegung und der Salbung mit geweihtem Chrisamöl bestätigt. Der Empfang der Firmung ist quasi das persönlich-individuelle Pfingsterlebnis des Empfängers dieses Sakramentes.
Die Apostelgeschichte berichtet von konkreten Handauflegungen der Apostel zur Spendung des Heiligen Geistes (Apg 8, 17 f.; 19, 6). Aber auch die Salbung mit Öl spendet die Gabe des Heiligen Geistes (vgl. 2 Kor 1, 21 f.; 1 Joh 2, 20).
Handauflegung und Salbung sind in den Taufritus der Urkirche aufgenommen wurden als Deutung des Taufgeschehens im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu Christus, der der „Gesalbte des Herrn“ ist. Während die Übergießung bzw. das Untertauchen des Täuflings durch Priester oder Diakone geschah, waren Handauflegung und Salbung dem Bischof vorbehalten, vor den die Täuflinge unmittelbar nach dem Geschehen am Taufbrunnen hintraten zum Empfang des Heiligen Geistes durch Handauflegung und Salbung. In der Römischen Kirche sind deshalb bis heute Salbung und Handauflegung dem Bischof vorbehalten, so dass diese von der Taufe getrennt wurden, da nicht bei jeder Taufe ein Bischof zugegen ist.
Die heutige Praxis stellt sich so dar, dass ein sog. „Weihbischof“(der seine Existenz quasi der Firmspendung verdankt) in die Pfarreien kommt und im Auftrag des Diözesanbischofs die Firmung spendet. Er legt dazu dem Firmling die Hand auf den Kopf und salbt dessen Stirn in Kreuzesform mit Chrisam. Dazu spricht er die Worte: (Er nennt den Vornamen), „sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Darauf antwortet der Firmling: „Amen.“ Die Firmung ist mit einer Erneuerung des Taufversprechens seitens der Firmlinge verbunden, was auf den Charakter der Bestätigung der Taufe hinweist.
Jeder Firmling muss eine(n) Pat(en; in) haben, der/die die gleichen Voraussetzungen erfüllen muss wie ein Taufpate; es empfiehlt sich, dass der Taufpate auch der Firmpate ist, worin noch einmal die Wechselbeziehung von Taufe und Firmung zum Ausdruck kommt.
In der Regel wird die Firmung heute nicht vor dem 15. Lebensjahr gespendet, um den Bekenntnischarakter dieses Sakramentes herauszustellen. Es wird auch nachdrücklichen Wert auf den freiwilligen Empfang dieses Sakramentes gelegt. Gleichzeitig wird mit diesem Alter dem durch staatliches Gesetz festgelegten Alter des Eintritts der Religionsmündigkeit Rechnung getragen.
Zur Übernahme des Patenamtes ist es erforderlich gefirmt zu sein, zur kirchlichen Eheschließung ist der Empfang des Sakramentes dringend empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Die Praxis in den Gemeinden gestaltet sich so, dass die Angehörigen der entsprechenden Jahrgänge durch ein Anschreiben informiert werden, das Sakrament empfangen zu können; damit verbunden ist die Einladung zur Teilnahme am Firmkurs, an dessen Ende (!) die Entscheidung zum Sakramentenempfang stehen soll.
Unter den sieben Sakramenten der Kirche ist die Eigenständigkeit der Firmung wohl am schwierigsten zu begründen, nicht zuletzt, weil sie quasi Bestandteil der Taufe ist, eben der Salbung mit Chrisam, die sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung verselbständigt hat.
In der Firmung wird der Empfänger des Sakramentes mit der Gabe des Heiligen Geistes besiegelt. Der Glaube, auf den die Taufe gespendet und der durch die Taufe aktiviert wurde, wird durch die Zeichen der Handauflegung und der Salbung mit geweihtem Chrisamöl bestätigt. Der Empfang der Firmung ist quasi das persönlich-individuelle Pfingsterlebnis des Empfängers dieses Sakramentes.
Die Apostelgeschichte berichtet von konkreten Handauflegungen der Apostel zur Spendung des Heiligen Geistes (Apg 8, 17 f.; 19, 6). Aber auch die Salbung mit Öl spendet die Gabe des Heiligen Geistes (vgl. 2 Kor 1, 21 f.; 1 Joh 2, 20).
Handauflegung und Salbung sind in den Taufritus der Urkirche aufgenommen wurden als Deutung des Taufgeschehens im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu Christus, der der „Gesalbte des Herrn“ ist. Während die Übergießung bzw. das Untertauchen des Täuflings durch Priester oder Diakone geschah, waren Handauflegung und Salbung dem Bischof vorbehalten, vor den die Täuflinge unmittelbar nach dem Geschehen am Taufbrunnen hintraten zum Empfang des Heiligen Geistes durch Handauflegung und Salbung. In der Römischen Kirche sind deshalb bis heute Salbung und Handauflegung dem Bischof vorbehalten, so dass diese von der Taufe getrennt wurden, da nicht bei jeder Taufe ein Bischof zugegen ist.
Die heutige Praxis stellt sich so dar, dass ein sog. „Weihbischof“(der seine Existenz quasi der Firmspendung verdankt) in die Pfarreien kommt und im Auftrag des Diözesanbischofs die Firmung spendet. Er legt dazu dem Firmling die Hand auf den Kopf und salbt dessen Stirn in Kreuzesform mit Chrisam. Dazu spricht er die Worte: (Er nennt den Vornamen), „sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Darauf antwortet der Firmling: „Amen.“ Die Firmung ist mit einer Erneuerung des Taufversprechens seitens der Firmlinge verbunden, was auf den Charakter der Bestätigung der Taufe hinweist.
Jeder Firmling muss eine(n) Pat(en; in) haben, der/die die gleichen Voraussetzungen erfüllen muss wie ein Taufpate; es empfiehlt sich, dass der Taufpate auch der Firmpate ist, worin noch einmal die Wechselbeziehung von Taufe und Firmung zum Ausdruck kommt.